Das Landratsamt Forchheim teilt der Gemeinde Leutenbach mit Anordnung vom 14.04.2025 die Vollsperrung der Staatsstraße 2242 im Bereich der Dietzhofer Straße in Leutenbach in der Zeit
Liebe Bürger und Bürgerinnen,
in der Gemeinde Leutenbach finden im Rahmen der Artenhilfsprogramme für Amphibien im Wald von April bis August 2025 Kartierarbeiten zur Erfassung der FFH-Art „Kammmolch“ statt.
Der Vorsitzende der LEADER-Aktionsgruppe Kulturerlebnis Fränkische Schweiz, Landrat Dr. Hermann Ulm, überreichte im Rahmen einer kleinen Feierstunde gemeinsam mit LEADER-Managerin Marion Rossa-Schuster sechs Förderurkunden zur Unterstützung ehrenamtlich initiierter Projekte.
Liebe Bürger*innen,
aufgrund von Wasserleitungsbauarbeiten, ist die Ortsdurchfahrt Oberehrenbach voraussichtlich ab Montag, den 10.03.2025 bis voraussichtlich Ende August, voll gesperrt.
Die stellvertretende Vorsitzende der LEADER-Aktionsgruppe Kulturerlebnis Fränkische Schweiz Sabina Heidecke überreichte im Rahmen einer kleinen Feierstunde gemeinsam mit LEADER-Managerin Marion Rossa-Schuster die ersten sechs Förderurkunden in der neuen LEADER-Förderperiode zur Unterstützung ehrenamtlich initiierter Projekte.
Aufgrund der Sanierungsarbeiten an der Wasserversorgung und der Abwasseranlage wird die Ortstraße vom Dorfbrunnen bis zum Feuerwehrhaus in Oberehrenbach ab 18.06.2024 bis zur Beendigung der Bauarbeiten voraussichtlich am 19.12.2024 voll gesperrt.
Ab dem 10. Mai 2024 werden die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach auf Grund der zunehmenden Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitszeit geändert.
Infektionsschutzkonzept für den Friedhof der Gemeinde Leutenbach vom 28.10.2021 während der Corona-Pandemie Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat zur Durchführung von Bestattungen auf Grund der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01. September 2021
Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers Allgemeines: Gemäß den Beitrags- und Gebührensatzungen zu den Entwässerungssatzungen können Gartenwassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.