Liebe Bürgerinnen und Bürger, in jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
Der Gemeinderat Leutenbach hat in seiner Sitzung vom 10.07.2023 die Entwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Ortspitz-Ost" sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Leutenbach hat in seiner Sitzung vom 10.07.2023 die Entwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Gewerbe- und Sondergebiet Hofmann" sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß§ 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Infektionsschutzkonzept für den Friedhof der Gemeinde Leutenbach vom 28.10.2021 während der Corona-Pandemie Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat zur Durchführung von Bestattungen auf Grund der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01. September 2021
Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers Allgemeines: Gemäß den Beitrags- und Gebührensatzungen zu den Entwässerungssatzungen können Gartenwassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.