Liebe Bürgerinnen und Bürger, in jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
Der Gemeinderat Leutenbach hat in seiner Sitzung vom 10.07.2023 die Entwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Ortspitz-Ost" sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.